Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge bzw. Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma F56 Druckdienstleistungen, Michael Kitzberger – im Folgenden Auftragnehmer genannt – und ihren Kunden.

2. Kunde i.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Dabei ist eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

 

II. Vertragsschluss

1. Die Angebote des Auftragnehmers bzw. die Darstellung der Produkte im Online-Shop sind freibleibend und stellen mithin kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Die Bestellungen der Kunden auf der Website des Auftragnehmers sind hingegen bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren.

2. Die Bestätigung des Bestelleingangs erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per Email an den Kunden. Diese Empfangsbestätigung informiert den Kunden darüber, dass seine Bestellung bei F56.de eingegangen und der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Bei Vorlagen, welche die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen oder gegen ethische Grundwerte verstoßen, behält sich der Auftragnehmer eine Bearbeitung der Druckaufträge vor.

 

III. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtzeitige und einwandfreie Bereitstellung der zur Produktion (Druck und Versand) erforderlichen Unterlagen (insbesondere Druckdateien, Adressen, Designvorgaben der DP AG, Codierzone, Freimachungsvermerk)

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Unterlagen nach den Vorgaben von F56 Druckdienstleistungen e.K. zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Dateivorgaben. Der Auftraggeber ist allein verpflichtet, sich bei der Deutschen Post über die Postvorschriften zu Informieren und die Druckdaten über diese Freigeben zu lassen. Dies betrifft insbesondere die Automationsfähigkeit einer Briefsendung.

3. Datenträger und Datenübertragungsfehler gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit nicht F56 Druckdienstleistungen e.K. diese zu vertreten hat.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Übersendung aller Unterlagen Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die sich auf dem aktuellen Stand befinden.

 

IV. Pflichten von F56 Druckdienstleistungen e.K.

F56 Druckdienstleistungen e.K. ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen zu überprüfen, insbesondere Adressdaten zu prüfen.

 

V. Lieferung

1. Vorbehaltlich eines reibungslosen Betriebsablaufs können die Kunden den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf der Webseite des Auftragnehmers angegebenen Lieferfristen erwarten. Die vom Auftragnehmer genannten Liefertermine bzw. Lieferzeiten sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich als unverbindlich anzusehen und entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Fixtermine für die Leistungserbringungen sind nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bei Vertragsschluss als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin dem Kunden bestätigt. In diesem Fall beschränkt sich dann die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes.

2. Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers, auch in dem eines Zulieferers des Auftragnehmers, insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Krieg sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

3. Der Kunde kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschaden nur verlangen, wenn dem Auftragnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5 % des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Ware, mit dessen Lieferung der Auftragnehmer sich in Verzug befindet.

 

VI. Produktionszeiten und Auslieferungsdatum bei Brief-/Mailingversand

1. Die Einhaltung des unverbindlichen Auslieferungsdatums setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers voraus, insbesondere die Überlassung der notwendigen Unterlagen entsprechend der Dateivorgabe von F56 Druckdienstleistungen e.K. und Vorauszahlung, auch auf Portokosten.

2. Als unverbindliche Auslieferungszeit geben wir die Zeit an, bei der Versandbereitschaft besteht, also die Übergabe an den Auftraggebern oder an den mit der Ausführung des Versandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister.

3. Erhält der Auftraggeber einen Musterausdruck zur Druckfreigabe, verlängert sich die unverbindliche Auslieferungszeit um einen Werktag und den Werktagen, die der Auftraggeber zur Erteilung der Druckfreigabe benötigt.

4. F56 Druckdienstleistungen e.K. haftet nicht für die Einhaltung des unverbindlichen Auslieferungsdatums, es sei denn, die Überschreitung beruht auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung von F56 Druckdienstleistungen e.K.

5. Wird von F56 Druckdienstleistungen e.K. der Auslieferungstermin verbindlich bestätigt und gerät F56 Druckdienstleistungen e.K.in Verzug, gewährt der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

6 Wird von F56 Druckdienstleistungen e.K. der Auslieferungstermin verbindlich bestätigt, beschränkt sich die Ersatzpflicht bei Rücktritt vom Vertrag gegenüber F56 Druckdienstleistungen e.K. auf die Höhe des Auftragswertes. Vorbehaltlich einer vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung von F56 Druckdienstleistungen e.K. sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.

 

VII. Preis, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Für die Produkte und Dienstleistungen des Auftragnehmers gilt deren bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss andere Preise schriftlich vereinbart. Die Preise des Auftragnehmers sind Euro-Preise und verstehen sich als Endpreise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise schließen hingegen Kosten für Fracht, Porto, Verpackung und sonstige Versandkosten sowie etwaige anfallende Zölle, Ein- oder Ausfuhrkosten u.ä. nicht ein.

2. Die Lieferung erfolgt entweder gegen Zahlung per Nachnahme, per Vorkasse, mit PayPal oder bei Selbstabholung zusätzlich per Barzahlung oder mit Zahlung per EC-Karte.

3. Der Kunde kommt bei Nichtzahlung spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug; im Falle einer Mahnung vor Ablauf der 30-Tages-Frist tritt ebenfalls Verzug ein. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, während der Unternehmer während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen hat. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlung oder eine sonstige Sicherheit zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Der Kunde kann mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt worden sind. Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen desselben Rechtsverhältnisses vom Kunden geltend gemacht werden. Der Kunde kann seine gegen den Auftragnehmer bestehenden Ansprüche nicht ohne das Einverständnis des Auftragnehmers an Dritte abtreten.

 

VIII. Versand, Gefahrübergang

1. Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Unternehmer ist, der Sitz des Auftragnehmers in Ulm.

2. Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, wobei der Kunde sicherzustellen hat, dass er zu den gewöhnlichen Postanlieferzeiten anzutreffen ist bzw. dafür zu sorgen, dass die Lieferung angenommen werden kann.

3. Ist der Kunde Unternehmer, so geht, sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen der Geschäftsräume des Auftragnehmers, die Gefahr auf den Kunden über.

4. Jede Sendung, bei der eine äußerlich sichtbare Beschädigung vorliegt, ist vom Kunden nur unter Feststellung des Schadens gegenüber dem Spediteur/Frachtführers anzunehmen.

5. Bei Brief- und Mailingversand: Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der versandfertigen Briefsendung an den Auftraggeber oder mit der Ausführung des Versandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister über. Ab Postaufgabe beim Briefzentrum ist die Leistung durch F56 Druckdienstleistungen e.K. erbracht.

 

IX. Haftung für den Versand bei Brief-/Mailingversand

1. F56 Druckdienstleistungen e.K. führt die Einlieferung der Briefsendung an den mit der Ausführung des Versandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister im Auftrag des Auftraggebers aus.

2. F56 Druckdienstleistungen e.K. haftet nicht für den Fall, dass die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister für den Versand den Versandtermin verschiebt oder Teile der Sendung verspätet oder nicht den Empfänger erreichen.

3. Soweit durch Vertrag, diese AGB oder zwingende gesetzliche Vorschriften nicht anders geregelt, gelten die Bestimmungen folgender Werke der DP AG entsprechend:
AGB Brief National, dort die Abschnitte 4 (Leistungen der Deutsche Post), 2 (2) bis (4) (Vertragsverhältnis-Begründung und Ausschlüsse), 3 (Rechte und Obliegenheiten des Absenders), 6 (Haftung)

4. Die Zustellungshaftung für Mailings liegt alleinig bei der Deutschen Post AG. Dies gilt auch für den Fall, dass die Deutsche Post AG aufgrund nicht eingehaltener Postvorschriften den Versand Briefsendung ablehnt, den Versandtermin verschiebt, Teile der Sendung verspätet oder nicht den Empfänger erreichen. Nähere Details dazu finden Sie in den AGB Brief National Deutsche Post AG.

 

X. Porto/Versandkosten bei Brief-/Mailingversand

1. Die anfallenden Gebühren für Porto und/oder Versand sind direkt per POSTCARD der Deutschen Post AG durch den Kunden oder F56 Druckdienstleistungen e.K.im Voraus zu entrichten.

2. Sofern der Auftraggeber mit der Deutschen Post AG kein „Ausweisverfahren“ vereinbart hat, müssen die anfallenden Gebühren für Porto und/oder Versand an F56 Druckdienstleistungen e.K. per Banküberweisung im Voraus gezahlt werden.
Erst mit Gutschrift der Vorauszahlung für Porto/Versandkosten auf dem Konto von F56 Druckdienstleistungen e.K. wird die versandfertige Briefsendung an den mit der Ausführung des Versandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister im Briefzentrum abgeliefert.

3. Zuwenig bezahltes Porto wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Grundlage für die Berechnung der Nachforderung des Portos ist die Rechnung der DP AG.

4. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich sich bei der Deutschen Post über die offiziell anfallende Porto und Versandkosten zu Informieren.

5. Mögliche Portorabatte gehen zugunsten der F56 Druckdienstleistungen e.K. (Sortieraufwand).

 

XI. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit ihm vor.

2. Der Kunde ist als Unternehmer berechtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen des Kunden aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht vom Auftragnehmer verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

3. Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörenden Waren und Forderungen sind dem Auftragnehmer vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der obigen Pflichten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware herauszuverlangen. Die Rücknahme der Sache alleine bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.

 

XII. Gewährleistung

1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.Die Gefahr etwaiger Fehler geht dann mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.

2. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, ist die Gewähr oder Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z.B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt.

3. Bei berechtigten Beanstandungen haben Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Bei Unternehmern leistet der Auftragnehmer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In jedem Fall bleibt die Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag zurücktreten.
Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist.

5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

6. Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von 5 % der Bestellmenge liegen ebenfalls im Toleranzbereich und berechtigen nicht zu einer Reklamation.

7. Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen, behält sich dieser vor, die Daten so zu modifizieren, dass sie gedruckt werden können. Dies gilt insbesondere für Dateien, die auf RGB-Farben basieren oder CMYK-Farbprofile beinhalten, Dateien mit geringer Auflösung und Dateien (PDFs) mit nicht eingebetteten Schriften. Etwaige Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität des Endproduktes können dann nicht beanstandet werden. Ein gesamter Farbauftrag von über 300 % kann ein negatives Druckergebnis zur Folge haben. In diesem Fall behält der Auftragnehmer sich vor, die Daten via DeviceLink umzurechnen. Dies ist ebenfalls kein Reklamationsgrund.

8. Selbst durch den Einsatz der aktuellen ISO-Farbprofile sind geringe Farbabweichungen nicht auszuschließen und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die ISO-Farbprofile sind Standardprofile und stellen für die jeweilige Papierklasse einen optimalen Durchschnittswert dar. Das reicht natürlich nicht aus, um die Farbeigenschaften aller Bedruckstoffe der jeweiligen Papierklasse zu charakterisieren.

9. Sind aufgrund von Transparenzen oder fehlerhafter Überdrucken-Einstellungen im PDF unerwünschte Effekte gedruckt, ist eine Reklamation ausgeschlossen, da der Auftragnehmer auf genau diese Problemquellen in den FAQs und der Auftragsbestätigung hinweist.

Mängel / Gewährleistung bei Brief-/Mailingversand

10. Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen von F56 Druckdienstleistungen e.K. gesetzliche Mängel-/Gewährleistungsansprüche für den Auftraggeber entstehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang.

11. F56 Druckdienstleistungen e.K. behält sich im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung vor. Dabei sind nochmals anfallende Postentgelte nach Ziffer 9. vom Auftraggeber zu tragen, es sei denn F56 Druckdienstleistungen e.K. handelte vorsätzlich/grob fahrlässig. Auf die Rügepflicht nach § 377 HGB wird verwiesen.

12. Im Übrigen ist die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen davon abhängig, dass Lieferungen/Leistungen unverzüglich untersucht bzw. geprüft und Pflichtverletzungen unverzüglich nach Entdeckung in Schriftform gerügt werden. Die Untersuchungs- und Prüfungsverpflichtung trifft den Auftraggeber insbesondere vor einer Weiterverarbeitung, der Posteinlieferung oder sonstiger Nutzung.
Die direkte Auslieferung der Briefsendungen an den mit der Ausführung des Versandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister, befreit den Auftraggeber nicht von seiner Untersuchungspflicht.
Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, so muss jede einzelne Lieferung untersucht ggf. in der genannten Frist beanstandet werden.

13. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.

 

XIII. Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

 

XIV. Archivierung

Vorlagen, Datenträger u.a. der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus beim Auftragnehmer verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

XV. Eigentum

Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, bleiben die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragsprodukts eingesetzten Zwischenerzeugnisse, z.B. Filme, Lithographien und Druckplatten, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers. Für sie besteht keine Herausgabepflicht und sie werden dementsprechend nicht ausgeliefert.

 

XVI. Urheberrecht

1. Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Kunde hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Kunde oder ein durch ihn eingeschalteter Dritter haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (incl. Text- und Bildmaterial) besitzt. Außerdem haftet der Kunde dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen oder elektronischen Veröffentlichungen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Wir der Auftragnehmer von Dritten, deren Recht durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwendungen frei.

2. Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Urheberrecht). Der Kunde bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Nutzungsrecht kann dem Kunden oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte werden in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts dem Kunden bzw. dem Dritten übertragen.

 

XVII. Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner, weiter zu geben, allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.

 

XVIII. Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. die rechtzeitige Rücksendung. Der Widerruf ist zu richten an: F56 Druckdienstleisungen, In den Lindeschen 8, 89129 Langenau.

2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde dem Auftragnehmer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewähren, muss der Kunde dem Auftragnehmer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem der Kunde die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesandten Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.

3. Nicht-Bestehen des Widerrufsrechts
Der Kunde ist darauf hingewiesen und hat zu beachten, dass bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, wie etwa Flyer, Postkarten, Plakate o.a. für den Kunden angefertigte individuelle Druckerzeugnisse, ein Widerrufsrecht nicht besteht.

 

XVIV. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen. Bei Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2. Wird der Vertrag zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken geschlossen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

XX. Salvatorische Klausel

Sollten einzelnen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.